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1 BvR 2092/02 vom 12.07.2007

am 12.07.2007 von BVerfG

Annahmegründe nach § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da ihre Begründung den Anforderungen von § 23 …

1 BvR 1299/05 vom 21.06.2006

BVerfG / Der Beschluss ergeht als Teilentscheidung nach § 25 Abs. 3 BVerfGG. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang nicht zur Entscheidung an, da Annahmegründe im Sinne des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht gegeben

1 BvR 1778/05 vom 28.02.2008

BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Annahmegründe nach § 93a Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist ohne Aussicht auf Erfolg, da sie unzulässig ist.

2 BvR 2178/04 vom 08.12.2004

BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Annahmevoraussetzungen liegen nicht vor. Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 

2 BvR 157/06 vom 28.02.2006

BVerfG / Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unzulässig, weil der Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht erschöpft hat.

1 BvR 1847/05 vom 03.05.2007

BVerfG / Die unmittelbar gegen das Zuteilungsgesetz 2007 vom 26. August 2004 (ZuG 2007, BGBl I S. 2211) gerichtete Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen hierfür nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vg

1 BvR 96/06 vom 17.03.2008

BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Annahmegründe nach § 93a Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Vollmacht für mich selbst

LawBlog / Ich habe mich selbst und meine Kollegin Annette Mertens gemäß § 22 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gerade schriftlich bevollmächtigt, mich in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Nicht, dass es von interessierter Seite n

2 BvR 245/05 vom 11.05.2005

BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund fehlt (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde nicht zu, und sie dient auch nicht dem Durchsetze

2 BvR 619/06 vom 06.04.2006

BVerfG / 1. Die Beschwerde ist unzulässig, da der Beschwerdeführer die Beschwerde nicht innerhalb der Frist nach § 93 Abs. 1 BVerfGG erhoben hat. Im Gegensatz zu einem Antrag nach § 33 a StPO gehört der formlose Rechtsbehelf der Gegenvorstellung grun

2 BvR 1603/06 vom 27.09.2006

BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor.

2 BvE 4/05 vom 08.08.2005

BVerfG / Der Beitritt der politischen Parteien zu dem Organstreitverfahren der Antragstellerin ist unzulässig, da es an der für einen zulässigen Beitritt nach § 65 Abs. 1 BVerfGG notwendigen Übereinstimmung der rechtlichen Interessen der Antragstellerin

2 BvE 7/05 vom 08.08.2005

BVerfG / Der Beitritt der politischen Parteien zu dem Organstreitverfahren des Antragstellers ist unzulässig, da es an der für einen zulässigen Beitritt nach § 65 Abs. 1 BVerfGG notwendigen Übereinstimmung der rechtlichen Interessen des Antragstellers e

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