1, 2, 3 - Lebenslang dabei

J.G - Washington.  Wiederholungstätern drohen in den USA in einigen Staaten selbst für verhältnismäßig geringe Straftaten lebenslange Haftstrafen. Dort sehen die Strafgesetze vor, dass die dritte Verurteilung wegen eines Verbrechens, Felony, eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge hat. Eine Strafaussetzung kommt in den meisten Fällen erst nach fünfundzwanzig Jahren in Betracht. Die Staaten rechtfertigen diese lange Inhaftierung damit, dass Wiederholungstäter unverbesserlich und chronisch kriminell seien und daher aus Sicherheitsgründen weggesperrt werden müssen. Dem liegt offenkundig ein anderes Verständnis von dem Sinn von Strafe und den Gründen für Straffälligkeit zugrunde als in Deutschland, wo auch bei Wiederholungstätern die Resozialisierung im Vordergrund steht. Das Three Strikes Law kam in den 90er Jahren auf und seine Grundsätze wurden inzwischen von sechsundzwanzig Staaten in unterschiedlicher Ausgestaltung übernommen. Einige Staaten setzen drei Verurteilungen wegen Gewaltverbrechen voraus, während in anderen Staaten - wie in Kalifornien - schon jedes dritte Verbrechen genügt, soweit die ersten beiden gewalttätig oder schwerwiegend waren. Am weitreichendsten hat Kalifornien die Three Strikes-Grundsätze umgesetzt, vgl. §667 California Penal Code. Die ersten beiden Strikes werden nach Anklagepunkten und nicht nach individuellen Fällen gezählt. Es können Verurteilung aus allen Staaten und durch Bundesgerichte berücksichtigt werden, selbst wenn diese vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten oder Ergebnis einer Absprache, Plea Bargain, waren. Auch Verurteilungen wegen Jugendstraftaten, die sonst davon unabhängig sind, können gezählt werden. Zudem sollen Wobbler - das heißt Straftaten, die als Misdemeanor, also leichtere Straftaten, oder Verbrechen gewertet werden können - nach den kalifornischen Vorschriften als Verbrechen angeklagt werden, wenn die Anklage einen dritten Strike darstellt. Dazu kommt, da…

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Themen: Drohen

Erschienen 14. Juni 2007 auf http://anwalt.us.

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