1, 2, 3 - Lebenslang dabei
am 14.06.2007 von http://www.recht.us/amrechtJ.G - Washington. Wiederholungstätern drohen in den USA in einigen Staaten selbst für verhältnismäßig geringe Straftaten lebenslange Haftstrafen. Dort sehen die Strafgesetze vor, dass die dritte Verurteilung wegen eines Verbrechens, Felony, eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge hat. Eine Strafaussetzung kommt in den meisten Fällen erst nach fünfundzwanzig Jahren in Betracht. Die Staaten rechtfertigen diese lange Inhaftierung damit, dass Wiederholungstäter unverbesserlich und chronisch kriminell seien und daher aus Sicherheitsgründen weggesperrt werden müssen. Dem liegt offenkundig ein anderes Verständnis von dem Sinn von Strafe und den Gründen für Straffälligkeit zugrunde als in Deutschland, wo auch bei Wiederholungstätern die Resozialisierung im Vordergrund steht. Das Three Strikes Law kam in den 90er Jahren auf und seine Grundsätze wurden inzwischen von sechsundzwanzig Staaten in unterschiedlicher Ausgestaltung übernommen. Einige Staaten setzen drei Verurteilungen wegen Gewaltverbrechen voraus, während in anderen Staaten - wie in Kalifornien - schon jedes dritte Verbrechen genügt, soweit die ersten beiden gewalttätig oder schwerwiegend waren. Am weitreichendsten hat Kalifornien die Three Strikes-Grundsätze umgesetzt, vgl. §667 California Penal Code. Die ersten beiden Strikes werden nach Anklagepunkten und nicht nach individuellen Fällen gezählt. Es können Verurteilung aus allen Staaten und durch Bundesgerichte berücksichtigt werden, selbst wenn diese vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten oder Ergebnis einer Absprache, Plea Bargain, waren. Auch Verurteilungen wegen Jugendstraftaten, die sonst davon unabhängig sind, können gezählt werden. Zudem sollen Wobbler - das heißt Straftaten, die als Misdemeanor, also leichtere Straftaten, oder Verbrechen gewertet werden können - nach den kalifornischen Vorschriften als Verbrechen angeklagt werden, wenn die …
Maskierter Spammer enthüllt
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / J.G - Washington. Die Grand Jury am Bundesgericht Seattle, Washington, traf am 23. Mai 2007 die Entscheidung zur Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen der produktivsten Spammer. Die Anklage in Sachen United States of Ameri…
Einblick ins US-Beweisrecht
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / J.G - Washington. Das amerikanische Beweisrecht macht ein Sechstel der amerikanischen Anwaltsprüfung aus. Es ist jedoch nicht nur in der grauen Theorie sondern auch in der Praxis von enormer Bedeutung. Einen auf das Wesen…
Nicht immer Punitive Damages
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / J.G - Washington. Kein Strafschadensersatz trotz Wettbewerbsverstoß und kein Schadensersatz für in Erwartung eines späteren Vertragsabschlusses unentgeltlich erbrachte Leistungen: Dies bestätigte das Bundesberufungs…
Wochenrückblick: 3-Stufen-Test, 3 Strikes, CC 3.0
Telemedicus / +++ DFL will gegen BKartellA klagen +++ 3 Strikes-System in Großbritannien +++ Urheberrecht: Kritik am 3-Stufen-Test +++ Weiteres Jura-Verlagsblog am Start +++ Creative Commons 3.0 Wochenrückblick: 3-Stufen-Test, 3 Strikes, CC 3.0 vollstä…
Megans Law im Internet
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Wegen Straftaten mit geschlechtlichem Einschlag vorbestrafte Täter werden 10 Jahre nach dem Mord an Megan Kanka demnächst auch in Kalifornien im Internet verzeichnet werden. Alle Staaten haben mittlerweile nach dem Modell de…
Sicherungsverwahrung
Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung der justiz Rheinland-Pfalz vom 9.11.05: Sicherungsverwahrung Die Sicherungsverwahrung eines Angeklagten kann im Zusammenhang mit seiner Verurteilung wegen einer Straftat (§ 66 StGB) oder zeitlich nach seiner Verurteilung angeordne…
Kinder hinter Gittern
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / MN - Washington. Eine andere Sicht auf das amerikanische Rechtssystem, jenseits von großer Politik, Sicherheitsgesetzen und Wirtschaftslobbyismus, liefert am 19. November 2007 eine Studie des Centre for Law & Global Justice der…
Ausländer raus!
Vier Strafverteidiger / Das Bundesministeriums der Justiz verkündet: Haftverbüßung von Ausländern wird künftig in ihrer Heimat möglich sein Das Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes ü…
Haftverbüßung von Ausländern wird künftig in ihrer Heimat möglich sein
Bundesjustizministerium / Das Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen hat heute den Bundesrat passiert. In Kürze können verurteilte Straftäter auch ohne ihre Zustimmung zu…
