09.06.2005 Autoren und Verlage vereinbaren Vergütungsregeln für

Im Beisein der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, haben heute der Verband Deutscher Schriftsteller in ver.di (VS) und eine repräsentative Anzahl deutscher Belletristikverlage die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke unterzeichnet. Autorinnen und Autoren werden danach im Regelfall mit zehn Prozent am Nettoverkaufspreis jedes verkauften Hardcover-Exemplars beteiligt. Für Taschenbücher gibt es gesonderte Reglungen, bei bis zu 20.000 verkauften Exemplaren erhalten die Autoren fünf Prozent. Bei großen Verkaufserfolgen gelten ansteigende Vergütungsstaffeln. Der Erlös buchferner Nebenrechte, insbesondere Medien- und Bühnenrechte geht zu 60 Prozent, der aus anderen Nebenrechten (z.B. Übersetzungen in andere Sprachen, Hörbuch) zur Hälfte an den Autor. „Die Verleger und Schriftsteller haben sich auf einen fairen Kompromiss geeinigt, der die Belange beider Seiten angemessen berücksichtigt. Dass das Bundesministerium der Justiz dabei vermitteln konnte, ist mir ein weiterer Grund zur Freude. Das neue Urhebervertragsrecht von 2002 hat den Kreativen einen Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung beschert. Nun wird es in einem wichtigen Bereich mit Leben erfüllt. Ich hoffe, dass dieser Durchbruch auch weiteren Bereichen der Kulturwirtschaft Mut macht, einen Kompromiss zu suchen“, sagte Zypries bei der Vertragsunterzeichnung im Bundesministerium der Justiz. Das Urhebervertragsrecht von 2…

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Themen: Brigitte Zypries

Erschienen 9. Juni 2005 auf http://www.bmj.de.

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