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08.07.2005 - Bundesrat ebnet den Weg für Musterverfahren geschäd

am 08.07.2005 von http://www.bmj.de

Der Bundesrat hat heute den Weg für das
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz freigemacht. Dieses Gesetz
der rot-grünen Regierungskoalition führt Musterverfahren für
geschädigte Kapitalanleger wegen falscher, irreführender oder
unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen – etwa
in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten – ein.


„Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dient den
Interessen aller Beteiligten – der Anleger, der Gerichte
und der beklagten Unternehmen. Es wird zu einer rascheren und
unkomplizierteren Erledigung von Rechtstreiten im
Kapitalmarktbereich beitragen. Ich freue mich, dass das Gesetz
jetzt zum 1. November in Kraft treten und noch auf derzeit
laufende Verfahren angewendet werden kann“, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.


Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, in
Schadensersatzprozessen wegen falscher, irreführender oder
unterlassener Kapitalmarktinformationen ein Musterverfahren
durchzuführen. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in
mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen
gleichlautend stellen, sollen in einem Musterverfahren gebündelt
und einheitlich durch das Oberlandesgericht mit Bindungswirkung
für alle Kläger entschieden werden. Das verbessert nicht nur die
Rechtsdurchsetzung für den einzelnen Anleger, sondern steigert
auch die Effizienz des gerichtlichen Verfahrens. Um eine
Verfahrenskanalisation bei einem Gericht zu erreichen, wird zudem
ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens
eingeführt.


Die Vorteile des kollektiven Musterverfahrens gegenüber dem
Einzelrechtsstreit auf einen Blick:


Der einzelne Anleger kann seinen Schadensersatzanspruch
effektiv durchsetzen.

Komplexe Tatsachen- und Rechtsfragen werden nur einmal mit
Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt, d.h. es
bedarf nur einer Beweisaufnahme.

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