0,8 Kubikmeter für die Polizeiuniform müssen reichen

Ein Spind mit 1,75 Metern Höhe, einem Meter Breite und 46 Zentimetern Tiefe reicht aus, um die Dienstkleidung eines Ordnungspolizisten zu verwahren. Mehr als die 0,8 Kubikmeter Stauraum stehen den Ordnungshütern nicht zu, wie das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main mit einem am Montag, 29.08.2011, bekanntgegebenen Urteil entschied (AZ: 19 Sa 1753/10).

Dem gut 50-jährigen Kläger aus Nordhessen war das zu wenig gewesen, wie auch bereits der Kollege Vetter in seinem Blog berichtete. Zwei Meter hoch, 1,5 Meter breit und 46 Zentimeter tief müsse der Spind schon sein. In seiner Klageschrift zählte er auf, wofür er diesen Stauraum von 1,4 Kubikmetern benötige: sechs Diensthosen, ein kurzärmeliges und ein langärmeliges Hemd, einen Rollkragenpullover, einen Pullover mit V- Ausschnitt, eine Strickjacke, eine Schirmmütze, einen Blouson, einen Parka, eine Lederjacke, Schal und Handschuhe sowie eine Warnjacke und Warnweste.

Von dieser Fülle der Dienstkleidung eines Ordnungspolizisten zeigte sich da…

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Themen: Robe , Frankfurt AM Main , Urteile Und Gesetze

Erschienen 30. August 2011 auf http://www.kanzlei-blaufelder.com.

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