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08. Juli 2005 Bundesrat macht Weg für die Offenlegung der Manage

am 08.07.2005 von Bundesjustizministerium

Der Bundesrat hat heute keinen Einspruch gegen das
Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz eingelegt. Damit ist das
parlamentarische Verfahren abgeschlossen.

Ich freue mich, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft
treten kann. Das Gesetz über die Offenlegung der
Vorstandsvergütungen ist ein wichtiges Gesetz für den deutschen
Kapitalmarkt und für die deutsche Aktienkultur, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das Gesetz ist so
gestaltet, dass es weiterhin Raum für den Corporate Governance
Kodex lässt und das Konzept der freiwilligen Selbstverpflichtung
nicht in Frage stellt. Wir leisten damit einen entscheidenden
Beitrag für gute Unternehmensführung in Deutschland.“


Das Gesetz sorgt für mehr Transparenz bei den Vergütungen, die
die einzelnen Vorstandsmitglieder börsennotierter
Aktiengesellschaften erhalten. Der von Bundesjustizministerin
Zypries vorgelegte Gesetzentwurf war am 18. Mai 2005 im Kabinett
beschlossen worden. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen hatten den Entwurf Anfang Juni in den Bundestag
eingebracht. Das Gesetz schreibt die Offenlegung der Bezüge für
jedes einzelne Vorstandsmitglied im Anhang zum Jahres- und
Konzernabschluss vor. Die Individualangaben können ausnahmsweise
unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit qualifizierter
Mehrheit beschlossen hat. Erforderlich ist eine Mehrheit von
mindestens drei Viertel des vertretenen Grundkapitals.


„Die Grundkonzeption des Gesetzentwurfs, nämlich die
Pflicht zu Individualangaben mit einer Opting Out-Möglichkeit zu
verbinden, ist unverändert geblieben. Dies verbessert die
Kontrollrechte der Aktionäre erheblich“, so Zypries.


Das parlamentarische Verfahren hat den Gesetzentwurf um zwei
Details ergänzt. Zum einen wurde die Angabepflicht zu

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