06. Juni 2005 - Zypries stellt moderne Verfahrensordnung für die
am 06.06.2005 von http://www.bmj.de
Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf eines
Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) den
Bundesministerien, Ländern und Verbänden zur Stellungnahme
zugeleitet.
Das FamFG wird dafür sorgen, dass die Familiensachen und die
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit künftig nach
einem modernen, klar strukturierten und vor allem lesbaren
Verfahrensrecht verhandelt werden. Erstmals wird es hier eine
zusammenhängende Ordnung des Verfahrens geben, über die die
anderen Zweige der Gerichtsbarkeit bereits verfügen, erläuterte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Zum Hintergrund: Die Freiwillige Gerichtsbarkeit ist ein
Verfahren innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es dient
der Regelung vorwiegend privatrechtlicher Angelegenheiten wie
Nachlass-, Register-, Betreuungs- und Unterbringungssachen. Das
Verfahren richtet sich bislang nach dem Gesetz über die
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) aus dem
Jahre 1898. Das Verfahren in Familiensachen ist zur Zeit
teilweise in der Zivilprozessordnung, teilweise im FGG und
teilweise in der Hausratsverordnung geregelt.
Das FamFG beendet diese unübersichtliche und schwer
durchschaubare Rechtszersplitterung. Es schafft für
Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit ein Verfahrensrecht aus einem Guss. Das neue
Gesetz gliedert sich in einen Allgemeinen Teil, der Regelungen zu
den wichtigsten übergreifenden Verfahrensfragen enthält, und in
einen Besonderen Teil mit Vorschriften über das Verfahren in den
einzelnen Familiensachen, in Betreuungs- und Unterbringungssachen
sowie in Registersachen und unternehmensrechtlichen
Angelegenheiten.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Das Gesetz definiert, …
Familienrecht wird neu geordnet
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