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01.11.2006: Überleitung der Beschäftigten der Länder vom BAT in den TV-L

am 02.11.2006 von http://blog.juracity.de

Zum Stichtag 01.11.2006 werden alle Beschäftigten der Bundesländer (ausser Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter) vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) übergeleitet. Dies ist im Überleitungstarifvertrag (TVÜ-L) geregelt. Betroffen sind fast 750.000 vormalige Angestellte und Arbeiterinnen und Arbeiter (siehe Destatis). Der TV-L schafft diese Unterscheidung in die überkommenen Beschäftigtengruppen ab. Infos finden Sie bei Verdi und Wikipedia.
Zum Bereich der Arbeitnehmerhaftung finden Sie einen Beitrag von mir mit dem Titel “Hurra, der TV-L ist da?” in der …

TVÖD: Tarifvertrag zum Leistungsentgelt (LeistungsTV) Bund ist da

JuracityBlog / Wie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di mitteilt, konnte mit dem Bund, vertreten durch das BMI, konnte am Freitag, 25. August 2006, der Tarifvertrages zum Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV Bund) vere…

TV-L: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

JuracityBlog / Der TV-L, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, hat den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter abgelöst. Den Text (more...)…

Arbeitnehmerhaftung im TVÖD soll wieder an Beamtenhaftung angeglichen werden

JuracityBlog / so die aktuelle Information zur Haftungsregelung in § 3 TVÖD, die für sehr viel Unruhe bei den Beschäftigten gesorgt hat. Im TVÖD würde die früher in § 14 BAT geregelte Haftung der Tarifbeschäftigten analog der Ha…

TVÖD - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst :: Text und mehr

JuracityBlog / haben wir jetzt erst mal ins Internet gestellt, geplant ist nach Umstellung auf TYPO3 ein Onlinekommentar zum TVÖD. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst hat den Bundesangestelltentarifvertrag und die Arbeitertarifverträg…

TVÜ = TVÖD Überleitung

JuracityBlog / Beim Kürzel TVÜ fällt auch vielen Fachanwälten für Arbeitsrecht nicht ein, dass es sich dabei um die Überleitungstarifverträge von BAT und BMT-G bzw. MT-Arb auf das neue Tarifsystem von TVÖD und TV-L handelt.…

TVÖD: Arbeitnehmerhaftung

JuracityBlog / Nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) waren Angestellte und nach den Arbeitertarifverträgen waren Arbeiter bei der Arbeitnehmerhaftung den Beamten gleichgestellt. In § 14 BAT, § 11 a MTB II, § 11 a MTL II und § 9 a BMT-G II hieß…

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RA Michael Felser

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