0:1 gegen den Verbraucher
Gestern hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, dass eigentlich das Widerrufs- und Rückgaberecht - § 312d BGB betreffen sollte. Wie vor einigen Wochen beschrieben, hätte dies auch einige Abo-Fallen-Fälle betroffen:
Zitat: “Diese Neufassung wäre ein Segen für viele Verbraucher. Viele dubiose Internetanbieter haben sich in der Vergangenheit darauf berufen, dass das Widerrufsrecht des Verbrauchers bereits beim Einloggen auf ihrer Seite oder beim Beginn der Dienstleistung erlischt.”
Daraus ist leider nichts geworden. Das Gesetz das kurz vor der Sommerpause scheinbar noch schnell durchgedrückt werden sollte enthält jetzt bei § 312d BGB an der relevanten Stelle folgenden Eintrag: “unverändert” Eine Begründung ist der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses BT-Drs. 16/12406 nicht zu entnehmen. 0:1 gegen den Verbraucher.
Da d…
» Vollständiger ArtikelThemen: Abofallen , Bundestag , Fernabsatz , 312d
Rechtsgebiet: Internetrecht
Erschienen 3. Juli 2009 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.
Kommentare zu "0:1 gegen den Verbraucher":
Der Bundestag hat im Juli 2009 auch noch weitere umfangreichere Änderungen u.a. in Bezug auf die Widerrufsrechte vorgenommen, vgl. den verabschiedeten Regierungsentwurf aus BT-DrS. 16/11643. Statt auf Blogs sollte man sich ohnehin auf den Seiten unserer Gesetzgebungsorgane aus erster Hand informieren.
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