Einführung in das FamFG (Teil V)
beck-blog | 7. April 2009 — Teil V: Versorgungsausgleichssachen Die Versorgungsausgleichssachen (§§ 111 Nr. 7, 217 ff FamFG) sind gemäß § 137 II 2 FamFG …
Heute tritt das FamFG mit zahlreichen Änderungen u.a. für das gerichtliche Verfahren im Familienrecht in Kraft. Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen:
1. Unterhalt Im Unterhaltsverfahren müssen die Parteien nun anwaltlich vertreten sein. Dies gilt nicht für die einstweilige Anordnung (§ 114 FamFG Die Auskunftspflicht der Beteiligten und Dritten wurde erheblich ausgeweitet (§§ 235, 236 FamFG). Das Gericht kann eine schriftliche Versicherung fordern, dass die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig erteilt wurde. Die Parteien sind verpflichtet im Laufe des gerichtlichen Verfahrens bei Änderungen der Umstände wie Vermögen, Einkünfte und persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ungefragt mitzuteilen (§235 Abs. 3 FamFG). Bei Nichtbeachtung können der Partei die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Das Gericht kann nun auch bei Verfahren zum Ehegattenunterhalt Auskünfte bei Finanzämtern einholen. Wesentliche Änderungen gibt es auch bei der Abänderung gerichtlicher Entscheidungen, Vergleichen und Urkunden. Eine Abänderung ist nun wirksam:– Generell ab Rechtshängigkeit des Abänderungsantrags (§ 238 Abs. 3 S. 1 FamFG)
– Bei Antrag auf Erhöhung: ab Verzug des Unterhaltspflichtigen (§ 238 Abs. 3 S. 2 FamFG)
– Bei Antrag auf Herabsetzung: ab dem auf ein entsprechendes Auskunfts- oder Verzichtsverlangen des Antragstellers folgenden Monats (§ 238 Abs. 3 S. 3 FamFG)Mit
Mit Rechtshängigkeit eines gerichtlichen Abänderungsantrages wird der Unterhaltsberechtigte bösgläubig gem. § 818 Abs. 4 BGB und kann nicht mehr Entreicherung geltend machen, wenn er den erhaltenen Unterhalt verbraucht hat (§241 FamFG). 2. Versorgungsausgleich Bei einer Ehedauer von bis zu 3 Jahren findet eine Versorgungsausgleich nur noch auf Antrag statt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind nicht mehr genehmigungsbedürftig gem. § 6 VersAusglG sondern unterliegen nur noch einer Inhaltskontrolle. St… » Vollständiger ArtikelErschienen 1. September 2009 auf http://www.familienrecht-muenchen.info.
beck-blog | 7. April 2009 — Teil V: Versorgungsausgleichssachen Die Versorgungsausgleichssachen (§§ 111 Nr. 7, 217 ff FamFG) sind gemäß § 137 II 2 FamFG …
scheidungsfix | 28. Juli 2011 — Nach einer Entscheidung des OLG Thüringen (Beschl. v. 24.05.2011 - 1 WF 215/11) ist ein Verfahrenswert für das Versorgungsaus…
beck-blog | 19. Juni 2010 — Die Frage, ob Rechtsanwaltsgebühren auch aus dem Wert des Versorgungsausgleichs anfallen, wenn nach kurzer Ehedauer ein Verso…
beck-blog | 2. August 2009 — 4. Bagatellgrenzen: a) Der Regierungsentwurf hatte vorgesehen, dass ein Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit bis zu zwei Ja…
Rechtslupe | 16. Juni 2010 — Rechtsanwaltsgebühren können nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch dann aus dem Wert des Versorgungsaus…
Fokus Familienrecht | 22. März 2011 — Wer erst kurz ( bis zu 3 Jahren) verheiratet ist, bei dem wird im Falle der Scheidung der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt,…
beck-blog | 21. Mai 2010 — Scheidungsverfahren nach neuem Recht: In der mündlichen Verhandlung holt Rechtsanwalt X einen Antrag auf nachehelichen Unterhal…
beck-blog | 13. April 2009 — Teil VI: Unterhaltssachen Die Unterhaltssachen (§§ 111 Nr. 8, 231 ff) sind - wie bisher - Verfahren, die die durch Verwandtsc…
beck-blog | 25. Oktober 2010 — Die Beteiligten hatten sich im Versorgungsausgleich (wirksam) darauf geeinigt, dass die Anrechte des Ehemannes auf betriebliche…
beck-blog | 13. April 2009 — Teil V: Unterhaltssachen Die Unterhaltssachen (§§ 111 Nr. 8, 231 ff) sind - wie bisher - Verfahren, die die durch Verwandtsch…