01.09.2009: Die wichtigsten Änderungen im Familienrecht auf einen Blick (FamFG)

Heute tritt das FamFG mit zahlreichen Änderungen u.a. für das gerichtliche Verfahren im Familienrecht in Kraft. Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen:

1. Unterhalt Im Unterhaltsverfahren müssen die Parteien nun anwaltlich vertreten sein. Dies gilt nicht für die einstweilige Anordnung (§ 114 FamFG Die Auskunftspflicht der Beteiligten und Dritten wurde erheblich ausgeweitet (§§ 235, 236 FamFG). Das Gericht kann eine schriftliche Versicherung fordern, dass die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig erteilt wurde. Die Parteien sind verpflichtet im Laufe des gerichtlichen Verfahrens bei Änderungen der Umstände wie Vermögen, Einkünfte und persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ungefragt mitzuteilen (§235 Abs. 3 FamFG). Bei Nichtbeachtung können der Partei die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Das Gericht kann nun auch bei Verfahren zum Ehegattenunterhalt Auskünfte bei Finanzämtern einholen. Wesentliche Änderungen gibt es auch bei der Abänderung gerichtlicher Entscheidungen, Vergleichen und Urkunden. Eine Abänderung ist nun wirksam:

– Generell ab Rechtshängigkeit des Abänderungsantrags (§ 238 Abs. 3 S. 1 FamFG)

– Bei Antrag auf Erhöhung: ab Verzug des Unterhaltspflichtigen (§ 238 Abs. 3 S. 2 FamFG)

– Bei Antrag auf Herabsetzung: ab dem auf ein entsprechendes Auskunfts- oder Verzichtsverlangen des Antragstellers folgenden Monats (§ 238 Abs. 3 S. 3 FamFG)Mit

Mit Rechtshängigkeit eines gerichtlichen Abänderungsantrages wird der Unterhaltsberechtigte bösgläubig gem. § 818 Abs. 4 BGB und kann nicht mehr Entreicherung geltend machen, wenn er den erhaltenen Unterhalt verbraucht hat (§241 FamFG). 2. Versorgungsausgleich Bei einer Ehedauer von bis zu 3 Jahren findet eine Versorgungsausgleich nur noch auf Antrag statt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind nicht mehr genehmigungsbedürftig gem. § 6 VersAusglG sondern unterliegen nur noch einer Inhaltskontrolle. St… » Vollständiger Artikel
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Themen: Unterhalt , Scheidung , Famfg , Einstweilige Anordnung , Versorgungsausgleich , Ehegattenunterhalt , Zugewinnausgleich , Scheidungsrecht
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 1. September 2009 auf http://www.familienrecht-muenchen.info.

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