OLG Düsseldorf: Cache-Provider haftet nicht so stark wie Host Provider

Das OLG Düsseldorf führt aus: “Bei Cache-Providern nach § 9 TMG bestehen aber wesentlich geringere Möglichkeiten, eine Störung abzustellen, als bei Host-Providern.”

Und wenn bei Cache-Providern die Möglichkeiten gering sind, sind sie in logischer Schlussfolgerung bei Access Providern noch geringer (s. auch Diss, S. 254 ff.).

Das OLG Düsseldorf führt also die Grundsätze der Störerhaftung konsequent aus und kommt damit auch zum richtigen Ergebnis: “Dem Cache-Provider ist es nicht zumutbar, sämtliches urheberrechtlich geschütztes Material von legalen Inhalten zu unterscheiden und den Zugang dazu zu unterbinden.”

S. dazu auch LG München I, Urt. vom 19.4.2007 - 7 O 3950/07:…

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Themen: Haftung , Urteile , Hoeren , Hamburg , Host Provider , Usenet , Anm , Mmr
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 19. April 2008 auf http://www.retosphere.de/offenenetze.

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