OLG Düsseldorf: Cache-Provider haftet nicht so stark wie Host Provider
am 19.04.2008 von http://www.retosphere.de/offenenetze
Das OLG Düsseldorf führt aus: “Bei Cache-Providern nach § 9 TMG bestehen aber wesentlich geringere Möglichkeiten, eine Störung abzustellen, als bei Host-Providern.”
Und wenn bei Cache-Providern die Möglichkeiten gering sind, sind sie in logischer Schlussfolgerung bei Access Providern noch geringer (s. auch Diss, S. 254 ff.).
Das OLG Düsseldorf führt also die Grundsätze der Störerhaftung konsequent aus und kommt damit auch zum richtigen Ergebnis: “Dem Cache-Provider ist es nicht zumutbar, sämtliches urheberrechtlich geschütztes Material von legalen Inhalten zu unterscheiden und den Zugang dazu zu unterbinden.”
S. dazu auch LG München I, Urt. vom …
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Keine Störerhaftung des Usenet-Providers
Handakte WebLAWg / Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das OLG Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07, rechtskräftig) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Das teilt der Usenet-Provider „United-Ne…
