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Rügeobliegenheit vs. Generalklausel

am 10.05.2008 von jura.nerd

Wie jurabilis heute unter Bezug auf das Editorial der NJW 20/2008 berichtet, plädiert dort Peter Reinländer für eine Rügeobliegenheit wie in § 377 HGB auch für das allgemeine Kaufrecht in §§ 433 ff BGB. Zur Begründung wird angeführt, dass ein entsprechender Bedarf bestünde, wie zahlreiche Missbrauchsfälle zeigen würden, in denen der Käufer einen Gegenstand erst nutzt und sich dann später auf seine Rechte nach § 437 wegen eines Mangels beruft. Als Beleg für die entsprechenden gesetzgeberischen Möglichkeiten wird in diesem Zusammenhang auf Art. 5 II RL 1999/44/EG verwiesen und die dortige kann-Vorschrift für eine entsprechende Rügeobliegenheit binnen einer 2 Monatsfrist.Das skizzierte Beispiel der zweijährigen Nutzung könnte man meines Erachtens nach noch modifiziert unter Heranziehung der 6-Monats-Vermutung nach § 476 konstruieren, im Ergebnis bleibt aber in …

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