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Firmengründung USA

am 19.04.2008 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Manchmal läuft einfach alles rund. Gerade nach einem Schock. Der Mandant will seine Corporation im Nachbarstaat auf der anderen Seite des Potomac tätig werden lassen. Dazu muss er sie dort eintragen. Eigentlich eine Routine und ganz üblich im amerikanischen Gesellschaftsrecht. Doch das Einfache wird schwierig. Der Gründungsstaat verweigert die Erstellung des telefonisch bereits zugesagten, für die Zweiteintragung erforderlichen Certificate of Good Standing. Er hat nämlich eine falsche Anschrift im System des Handelsregisters, die er nicht korrigieren kann, bis ein besonderes Formular vorliegt - und in 10 Tagen bearbeitet ist. Der Mandant ist nicht glücklich, denn das Geschäft im Nachbarstaat soll nicht warten. Die Alternative, Gründung einer neuen Firma nebenan, mit demselben Namen, denselben Eigentümern und sonst auch identischen Merkmalen, bietet sich an. In Washington scheint die Sonne, die Beamten des Handelsregisters sind guter Laune, die Articles of Incorporation sind superakkurat vorbereitet, und der Referendar schafft es in Rekordzeit zum Amt. Corporate Book, …

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