Ab dem 8. April 2008 dürfen in ganz Europa nur noch Kindersitze verwendet werden, die der Prüfnorm ECE-R 44/03 oder ECE-R 44/04 entsprechen
am 03.04.2008 von http://verbraucherrecht.blogg.de/
Alte Kindersitze ab 8. April
verboten
Ab dem 8. April 2008 dürfen in ganz Europa nur noch
Kindersitze verwendet werden, die der Prüfnorm ECE-R 44/03 oder ECE-R 44/04
entsprechen. Darauf weist die Unfallforschung der Versicherer (UDV) im
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.
Nach welcher Norm das Kinderschutzsystem getestet
wurde, steht auf einem kleinen weißen oder orangefarbenen Label, das an jedem
Kindersitz angebracht ist. Die darauf befindliche Prüfnummer, die unterhalb des
schwarz umkreisten Buchstaben „E“ steht, muss mit „03“ oder „04“ beginnen.
Ältere Kindersitze, die lediglich eine Zulassung nach ECE-R 44/01 oder 02
besitzen, haben damit ausgedient und dürfen nicht mehr verwendet werden. Wer
gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Sind
mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert, drohen sogar 35
Euro.Â
Unfalluntersuchungen belegen, dass ungesicherte
Kinder im Auto gegenüber Gesicherten bei einem Autounfall ein sieben mal höheres
Risiko haben, schwere oder gar tödliche Verletzungen zu erleiden. Obwohl es
schon lange eine Sicherungspflicht für Kinder im Auto gibt, wird der Nachwuchs
oft falsch oder manchmal überhaupt nicht gesichert. Beobachtungen und
Befragungen belegen, dass immer noch zwei Drittel aller Kinder im Auto nicht
richtig gesichert sind.Â
Deshalb hat die UDV die Broschüre „Kinder sichern im
Auto – Ratschläge – Tipps – ISOFIX“ entwickelt und jetzt ganz aktuell in einer
neuen Auflage vorgestellt. Auf 42 Seiten wird nahezu jede denkbare Frage zum
Thema „Schutz von Kindern im Auto“ erläutert. Es gibt Informationen zur
gesetzlichen Sicherungspflicht, zur Auswahl und …
Straßenverkehr: EU-Richtlinie regelt Beförderung von Kindern
strafblog / Die neue EU-Richtlinie zur Gurtanlegepflicht und Kindersicherung legt neue Mindeststandards zur sicheren Beförderung von Kindern in Kraftfahrzeugen fest. Zum einen ist vorgesehen, dass Kindersitze, die nicht mit der Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 g…
Ab Dienstag sind Uralt-Kindersitze verboten
Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag / Kindersitze, die vor 1995 hergestellt wurden, dürfen vom kommenden Dienstag an in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Darauf weist die Aktion Autokindersitz hin, die unter anderem von ADAC, Kinderschutzbund, Verkehrssicherheitsrat und der Gewer…
Kindersitze im Auto: Gefahr von der Seite
Blog der Verkehrsunfallabwicklung / "Wissenschaftler haben über vier Jahre hinweg reale Unfälle mit Kindern im Auto rekonstruiert, um mehr über viele Verletzungen herauszufinden. Die Ergebnisse sind Besorgnis erregend." Quelle und ganzer Artikel: sueddeutsche.d…
Kinder sichern geöffnetes Auto vor Diebstahl nicht ab
BLEIL Versicherungsmakler GmbH / Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat mit Beschluss vom 23. Dezember 2004 (Az.: 14 U 163/04) entschieden, dass Autofahrer grob fahrlässig handeln und damit den Versicherungsschutz riskieren, wenn sie an einem Getränkemarkt anhalten, um rasch einz…
Ausrede des Tages
RA-Blog / Wer seinerzeit bei Britney Spears Erklärung Ich bin vom Land gedacht hat, es gäbe keine dümmere Ausrede dafür, Kinder im Auto weder mit Kindersitz noch mit Gurt zu sichern, wird heute eines besseren belehrt. Aus dem Aachener Polizeibericht:…
Welttag der Behinderten am 3. Dezember: Behinderte Kinder werden häufig sexuell missbraucht
Menschenrechte / Behinderte Kinder werden häufig sexuell missbraucht - Präventiv hat daher die CBM ein Kinderschutzreferat eingerichtet. Das Risiko behinderter Kinder sexuell missbraucht zu werden, ist mindestens doppelt zu hoch wie das von Kindern ohne Behinde…
