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Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung ist kein Elektrogerät

am 22.02.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Elektro- und Elektronikgerätegesetz mit den darin geregelten Herstellerpflichten nicht für einen Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung gilt.

Die Klägerin stellt einen solchen Laufschuh her. Dessen Dämpfung passt sich beim Laufen automatisch dem Gewicht des Läufers und dem jeweiligen Untergrund an. Dabei wird der modifizierte Härtegrad der Dämpfung mit Hilfe eines Sensors, eines Magneten und eines motorbetriebenen Kabelsystems durch einen kleinen Computer geregelt. Die Beklagte hält die elektronische Dämpfung des Schuhs für dessen Hauptzweck und ist deshalb der Ansicht, dass der Sportschuh als Elektrogerät im Sinne des Elektro- und Elektronikgesetzes anzusehen sei und den darin geregelten Bestimmungen über die Registrierung, Rücknahme und Entsorgung unterliege. Die Klägerin begehrt demgegenüber die Feststellung, dass die Verpflichtungen des Elektro- und Elektronikgesetzes für den von ihr hergestellten und vertriebenen Sportschuh nicht gelten. Sie geht davon aus, dass es sich bei dem Schuh in erster Linie um einen Laufschuh handelt, der auch bei einem Ausfall des elektronischen Steuerungssystems genutzt werden kann.

Das Verwaltungsgericht hat dem Feststellungsbegehren der Klägerin stattgegeben, die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben. Beide Instanzen gingen davon aus, dass ein Laufschuh mit einem elektronischen Bauteil …

Ein Schuh ist kein Elektrogerät

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Schuh ist ein Schuh und kein Elektrogerät. Für diese Erkenntnis bedurfte es jetzt allerdings eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. So hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden, dass das Elektro- und Elektron…

BVerwG: Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung kein Elektrogerät

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Ein Schuh ist kein Elektrogerät

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / … das musste das BVerwG (Urteil vom 21.02.2008, Az. 7 C 43.07) entscheiden. Streitpunkt war ein Schuh von Addidas mit einer elektronischen Fersendämpfung. Die für die Entsorgung von Elektroschrott zuständige Stiftung Elektro-Altgeräte (EAR…

Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung ist kein Elektrogerät

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Sportschuh ist kein Elektrogerät

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LAWgical / Von den Medien weitgehend unbemerkt ist im Bundesgesetzblatt Nr. 17 das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) ver…

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IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Das Elektrogesetz (ElektroG), über das hier schon mehrfach berichtet wurde, schreibt eine Registrierungspflicht für Hersteller von Elektrogeräten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register vor. Oft ist jedoch unklar, ob ein Gerät …

Elektro-Müll

Blickpunkt Recht & Steuern / Seit diesem Wochenende dürfen ausrangierte elektrische und elektronische Geräte nicht mehr über die Mülltonne entsorgt werden, stattdessen sind ab jetzt die Kommunen zur kostenlosen Annahme der Geräte verpflichtet. Zwölf Monate nach Verkündung…

Kostspieliger Schrott

Handakte WebLAWg / Die weitreichenden Auswirkungen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) auf Herstellung und Entsorgung von Elektrogeräten treten immer deutlicher zu Tage. Immerhin sind Hersteller ebenso betroffen wie Handel, Verbraucher und Abfa…

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RA Max-Lion Keller

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