Kein Bock auf Noten
am 07.01.2008 von Andere AnsichtZwei Lehrerinnen wehren sich erneut gegen ihre Benotung bei spickmich. Das berichtet heise.de unter Verweis auf einen Sprecher des Landgerichts Köln. Es handelt sich dabei um das Hauptsacheverfahren und betrifft nach Angaben des Sprechers die selben Rechtsfragen wie in …
Spickmich: Zwei Lehrerinnen auf dem Kriegspfad
Handakte WebLAWg / Zwei Lehrerinnen wollen in einem Zivilprozess in Köln ihre Benotung durch Schüler im Internet-Portal “Spickmich” verbieten lassen. Der Prozess der beiden Klägerinnen beginnt an diesem Mittwoch vor dem Kölner Landgericht, wie ein Spre…
Spickmich.de: Berufungsverhandlung vor dem OLG Köln
Telemedicus / Das OLG Köln hat über die Berufung einer Lehrerin in der Sache „spickmich.de“ verhandelt. Die Lehrerin hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des LG Köln eingelegt. Diese hatte damals dem Betreiber des Lehrerbewertungs-Portals…
Spickmich.de: Benotung von Lehrern im Internet zulässig
Telemedicus / „Sexy“, „cool und witzig“ oder „menschlich“ – Lehrer auch künftig auf dem Prüfstand Die Benotung von Lehrern mit Hilfe des Internetportals Spickmich.de ist nach Ansicht des LG Kölns (AZ 28 O 263/07) vom Grundrecht auf Meinungsf…
OLG Köln: Lehrerbenotung bei Spickmich.de erlaubt
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Nach dem heute im Hauptsacheverfahren verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet weiterhin erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin zurück, die den Kölner Betreibern des…
Landgericht Köln : spickmich.de - Gericht bestätigt erneut: Schüler dürfen Lehrer im Internet benoten
MEDIEN INTERNET und RECHT / Urteil des LG Köln, Az. 29 O 333/07 Das Kölner Landgericht hat die Benotung von Lehrern auf der Internetseite spickmich erneut als rechtens bezeichnet. Eine Benotung sei keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil und damit zulässig, sofe…
OLG Köln: Lehrerbenotung bei Spickmich.de auch im Hauptsacheverfahren erlaubt - VOLLTEXT
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Entscheidung des OLG Köln zu Spickmich.de im Hauptsacheverfahren liegt nun auch im Volltext vor: OLG Köln, Urt. v. 03.07.2008 - Az.: 15 U 43/08.Die Betreiber der Plattform waren bereits im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren sowo…
