Citybank Privatkunden AG u. Co. KGaA: Prämie für Restschuldversicherung bei Krediten muss zurückgezahlt werden
am 18.12.2007 von KAPITAL-RECHTINFO
Einem üblichen Geschäftsgebahren, Kunden mit prinzipiell mit einer Restschuldversicherung zu überziehen, hat das Landgericht Hamburg Zügel angelegt. In vielen Fällen wünscht eine Bank hier die Citybank Privatkunden AG u. Co. KGaA (Citybank), die ihren Kunden Kredit gibt, dass gleichzeitig eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird. Damit ebenfalls gesichert ist, dass die Prämie für die Versicherung fließt, wird die Kreditsumme um den Versicherungsbeitrag aufgestockt und direkt von der Bank an den Versicherer abgeführt.
Das Gericht sah in dem zeitgleichen Verkauf einer Versicherung zusammen mit dem Kredit und dem Bezahlen der Prämie aus dem Kreditbetrag als ein verbundenes Geschäft. In der Folge ist der Kreditkunde ausdrücklich ganz besonders auf die Folgen aus dem Verbund hinzuweisen, was die Bank allerdings unterließ. Der Kunde hat wegen des fehlenden Hinweises die Möglichkeit, auch noch nach Monaten oder Jahren den Versicherungsvertrag gegenüber der Citybank zu widerrufen.
Da die Citybank ihre Kunden nicht auf die ihnen zustehenden Rechte hingewiesen hat, muss sie dann den Teilbetrag, der direkt an die Versicherung geleistet worden ist, an den Kunden auszahlen. Mit anderen Worten: Er erhält bei Widerruf Geld.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
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