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Schlicht und ergreifend unwahrscheinlich

am 17.10.2007 von http://www.ra-blog.de

In einer Sache, wo allein der Stil des Klägervortrags (schlicht und ergreifend falsch *2, schlicht und ergreifend unwahr *3, aufs Schärfste zurückzuweisen *2 und ohne Rücksprache mit der Klägerin die Wohnung verunstaltet) nicht auf eine gütliche Einigung hoffen lässt, zudem die Parteien sich schon im Vorfeld gegenseitig Verarschung (das war ein Zitat) vorgeworfen haben, und die Mitmieterin aus diesem Beitrag von der Klägerin für so ziemlich alles als Zeugin benannt wurde... beraumt …

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