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Ältere Herren zu neuen Gesetzen

am 19.05.2008 von strafprozess

Im heute publizierten Jusletter ist ein interessanter Beitrag erschienen: Dr. Rudolf Montanari, 
Der neue AT StGB – erste Erfahrungen in der Praxis, leicht modifizierter Vortrag vom 11. März 2008 vor dem Solothurnischen Juristenverein, in: Jusletter vom 19.05.2008. Montanari äussert sich gegenüber dem neuen Recht, das ihm zu mild erscheint, sehr skeptisch.
Abgesehen davon, dass es reichlich früh für eine solch negative Bilanz ist, scheint der Autor die Möglichkeiten des neuen Rechts und insbesondere auch die Fähigkeiten seiner Richterkollegen zu unterschätzen. Letztere haben bewiesen, dass auch mit den neuen Instrumenten verständliche (und durchaus harte) Urteile gefällt werden können. Was der Autor hingegen überschätzt ist die generalpräventive Wirkung von Strafnormen.
Geradezu abwegig erscheint, dass der Autor ausgerechnet der Schweiz eine Strafphobie unterstellt, wo doch hier die Strafnormen wie Pilze aus dem Boden schiessen und dieses Land u.a. mangels Diversion führend darin ist, immer neue Verhaltensweisen zu pönalisieren und ganze Bevölkerungsteile (insbesondere die erwachsene männliche Bevölkerung) zu kriminalisieren.
Hier zwei Auszüge aus dem Artikel, die mich besonders geärgert haben:

Für Rechtsanwälte sind rosige Zeiten angebrochen. Ihnen wird es nicht schwerfallen, aus der Wundertüte des strafrechtlichen Angebots klientendienliche Verteidigungsstrategien zu zimmern. Den Staatsanwälten dagegen wird das weicher gewordene Strafgesetz zu schaffen machen. Als öffentliche Ankläger werden sie zunehmend gegen die Wand der bedingten oder teilbedingten Strafe anrennen und dabei mehr Frust als Lust erleben (Rz 65).
Die Revision hat die Bedeutung der Strafe und damit auch ihre Wirkung erheblich geschwächt. Man gewinnt den Eindruck, als scheue der Gesetzgeber die Vollstreckung mehr als der Beschuldigte. Diese Strafphobie zwingt die Gerichte zu einer …

Zwischen “Kopf ab” und “Händchen halten”

strafprozess / Unter diesem Titel ist ein hervorragender Aufsatz von Niklaus Oberholzer, Präsident des Kantonsgerichts des Kantons St. Gallen, erschienen, auf den ich hier unbedingt hinweisen will: Niklaus Oberholzer, Zwischen “Kopf ab” und “Hän…

Zwischen “Kopf ab” und “Händchen halten”

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