Der Fall Gäffgen und das Recht
am 06.03.2008 von http://www.strafverteidigerblog.de
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des OLG Frankfurt aufgehoben. Der Volljurist Gäffgen, der eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und erpresserischem Menschenraub verbüßt, hatte für eine Zivilklage gegen das Land Hessen wegen Schmerzensgeldszahlung in Höhe von 10.000 € Prozeßkostenhilfe beantragt. Diese Prozeßkostenhilfe wurde im vom OLG Frankfurt verweigert.
Zur Erinnerung: Magnus Gäffgen war wegen Entführung und Ermordung des 11jährigen Bankierssohn Jakob von Metzler zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte das Kind bereits kurze Zeit nach der Entführung ermordet. Nach seiner damaligen Festnahme glaubten die Ermittler, das Kind lebe noch. Magnus Gäffgen schwieg zunächst. Erst nachdem ihm durch einen Kriminalbeamten auf Anweisung des Frankfurter Polizeipräsident Daschner mit der Verabreichung eines Wahrheitsserums und “Schmerzen, wie er sie noch nie erlebt habe”, gedroht wurde, machte Gäffgen Angaben zu der Tat und führte die Ermittler zu der Leiche.
Im Frankfurter Prozeß wiederholte Gäffgen sein Geständnis und wurde zu einer lebenslangen Freiheitstrafe verurteilt. Auch wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit steht für Gäffgen die Möglichkeit nicht offen, bereits nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zu stellen.
Der Frankfurter Polizeipräsident Daschner wurde wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Den Vorwurf der Aussageerpressung § 343 StGB (Mindeststrafe 1 Jahr, Verbrechenstatbestand), der Daschner den Beamtenjob und die Pension gekostet hätte, sah das Landgericht nicht als gegeben an. Das Urteil wurde dann auch in erster Instanz rechtskräftig.
Gäffgen legte gegen sein Urteil erfolglos Revision beim Bundesgerichtshof ein. Nunmehr liegt der Fall Gäffgen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Zwar steht eine Entscheidung noch aus, die Sache Gäffgen gegen …
Magnus Gäfgen legt Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein
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Die Würde des Menschen ist unantastbar
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