Anwälte dürfen ihre Dienste online versteigern
am 05.03.2008 von http://rechtmedial.de
So geht die Zeit nun auch mit der BRAO und erweitern sich plötzlich die Werbemöglichkeiten für Anwälte. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass Anwälte ihre Dienste auf Ebay versteigern dürfen, ohne gegen Berufsrecht zu verstoßen.
Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei “Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen” mit Startpreisen von 1 € beziehungsweise 75 € und um einen “Exklusivberatungsservice (fünf Zeitstunden)” mit einem Startpreis von 500 €. Die Rechtsanwaltskammer erteilte dem Beschwerdeführer eine Rüge, da die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in der Form von Internetauktionen berufsrechtswidrig sei. Das Anwaltsgericht bestätigte die Rüge.
Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war jedoch erfolgreich. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die angegriffenen Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinem
Grundrecht der Berufsfreiheit verletzen.
Dazu führte diese aus:
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde: Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung dürfen Rechtsanwälte über ihre berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichten, soweit die Werbung nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist. Die Versteigerung anwaltlicher Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus kann nicht als Werbung um ein Mandat im Einzelfall behandelt werden. Zwar kommt mit dem Meistbietenden ein Mandatsvertrag zustande, jedoch zielt die Werbung des Rechtsanwalts - schon mangels Kenntnis vom potentiellen Mandanten und dessen Beratungsbedarf und weil der Aufruf der Internetseite des Auktionshauses vom Willen des Rechtsuchenden abhängt - nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall.
Ein Verbot der Versteigerung anwaltlicher Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus kann auch nicht auf die Bewertung …
Bundesverfassungsgericht : 3, 2, 1 ... mein Anwalt - Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus verstößt nicht gegen Berufsrecht
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