ZIVILRECHT

  • Alternative Urteilsgründe – und die Berufungsbegründung

    …Mit den Anforderungen an eine Berufungsbegründung hatte sich der Bundesgerichtshof jetzt für den Fall zu befassen, dass das Ersturteil auf zwei selbständig tragende Erwägungen gestützt ist: Gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO hat die Berufungsbegründung die Bezeichnung der Umstände zu enthalten, aus denen sich nach Ansicht…

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  • Absoluter Vorrang der Zulässigkeits- vor der Begründetheitsprüfung

    … Es ist nicht möglich, die Frage der Zulässigkeit einer Klage nicht zu beantworten und diese wegen feststehender Unbegründetheit abzuweisen. Schon wegen der Auswirkungen auf die Rechtskraft ergibt sich insoweit ein absoluter Vorrang der Zulässigkeits- vor der Begründetheitsprüfung. OLG Düsseldorf; Urteil vom 18.12.2015 – I-4 U 94/14 Relevante…

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  • Verrechnung von Teilzahlungen – und die Kontrolle des Vollstreckungsgerichts

    …Das Vollstreckungsgericht ist im Rahmen des streng formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht befugt, eine vom Gläubiger vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gemäß § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen. Materiellrechtliche Fragen sind einer Prüfung durch das Vollstreckungsgericht im streng formalisierten…

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  • Rezension: Anfechtungsgesetz

    Rezension: Anfechtungsgesetz Huber, Anfechtungsgesetz, 11. Auflage, C.H. Beck 2016 Von RA, FA für Sozialrecht und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas Stumpf, Lehrbeauftragter FH Öffentliche Verwaltung Mayen (Rheinland-Pfalz), Pirmasens Die zehnte Auflage dieses Klassikers, dessen Erstauflage auf das Jahr 1951 (!) datiert, war 2006 erschienen und hat ...

    Dr. Benjamin Krenberger/ Die Rezensenten- 29 Leser -
  • Das wegen vermeintlicher Präklusion nicht berücksichtigte Beweisangebot

    …Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze hat, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG1. Diese Grenze ist bei Anwendung einer Präklusionsvorschrift wie des § 531 ZPO bereits dann erreicht, wenn sie in offenkundig unrichtiger Weise angewandt wird2. So war es auch in dem hier vom Bundesgerichtshof…

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