(Untersuchungshaft) BGH vom 9.2.2012 zur Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des BGH in Untersuchungshaftsachen (2 BGs
82/12; 3 BJs 8/12-12) LS
28. Februar 2012 — Der Ermittlungsrichter des BGH ist für die Anordnung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft auch dann zuständig, wenn die Untersuchungshaft in Niedersachsen vollzogen wird. So aktuell der BGH. Bundesgerichtshof Ermittlungsrichter 3 BGs 82/12 2 BJs 8/12-2 BESCHLUSS vom 9. Febru…

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