sozialrechtsexperte

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Den Antragstellern steht für die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes begehrte Erteilung einer Zusicherung im Sinne des § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II sowie einer Zusicherung gemäß § 22 Abs. 6 S. 1 SGB II kein Rechtsschutzbedürfnis mehr zur Seite, nachdem di

4. September 2011 —Sozialgericht Neuruppin Beschluss vom 22.08.2011, - S 26 AS 1233/11 ER - Eine Zusicherung kann nur dann erteilt werden kann, wenn die neue (noch beziehbare) Unterkunft konkret bezeichnet ist. Mit der Zusicherung nach § 22 Abs 4 SGB II kann nur dann eine Einzelfallregelung im Sinne des § 31 SGB X)get…

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Der 14. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am 23. August 2011 nach mündlicher Verhandlung über fünf Revisionen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hartz IV - zu entscheiden.

18. August 2011 —1.- B 14 AS 91/10 R - Vorinstanz: SG Stade, S 18 AS 197/09 Zur Rechtmäßigkeit der Angemessenheitsprüfung gem § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 für die Unterkunftskosten im selbst genutzten Eigenheim anhand eines schlüssigen Konzepts des Grundsicherungsträgers und der Nichtübernahme der die Angemessenheitsgrenze…

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