SCHWENKE & DRAMBURG – Die beste Kanzlei aller Zeiten!!! (ein Beitrag zur reklamehaften Übertreibung)
8. Dezember 2011 — Der Zweck der Werbung ist es, den interessierten Kunden von den Vorteilen des eigenen Produktes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Oft wird dabei aber so heftig übertrieben, dass neben neuen Kunden auch Abmahnungen die Folge einer Werbekampagne sind. In einer Entscheidung des Kammergeri…
