LG Frankfurt a.M.: Twitter-Nutzer haften für verlinkte Inhalte
21. April 2010 — Wer bei Twitter Hyperlinks auf Internetseiten mit rechtswidrigen Inhalten setzt, muss für diese auch haften. Das LG Frankfurt a.M. hat eine einstweilige Verfügung gegen einen Twitter-Nutzer erlassen, der auf der besagten Mikrobloggingplattform Links zu Webseiten mit Forenbeiträgen gesetzt ha…
