Arbeitslosengeld für Grenzgänger
4. November 2011 — Wer als echter Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet hat, danach aber zunächst für weniger als 150 Tage in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, bevor er sich arbeitslos gemeldet hat, dem wird das Arbeitslosengeld nach § 132 Abs. 1 SGB III fiktiv nach der beruflichen Quali…
