Arzt mit Autoradio
23. Februar 2010 — Benutzt ein niedergelassener Arzt sein mit einem Radio ausgestattetes Fahrzeug für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Praxis, so führt dies zum Ausschluss der Gebührenbefreiung nach § 5 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV, da dies eine Nutzug zu einer “anderen selbständigen Erwerbstätigkei…
