Pflichtverteidiger und das Adhäsionsverfahren
31. Januar 2011 — Die gerichtliche Bestellung zum Verteidiger gemäß § 141 StPO umfasst nicht die Vertretung des Angeschuldigten im Adhäsionsverfahren; für diese bewendet es bei dem Erfordernis einer vom Vorliegen der Voraussetzungen nach §§ 114 S. 1, 121 Abs. 2 ZPO abhängigen (gesonderten) Beiordnung im We…
