• Thema Schadensmeldung
Einbruch: Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste muss nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen

8. November 2009 —Nach einem Einbruchsdiebstahl ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber der Versicherung anzuzeigen. Außerdem hat er, unverzüglich eine sogenannten Stehlgutliste bei der Polizei einzureichen, in der die gestohlenen Gegenstände aufgelistet sind. Hat der Versicherungsnehm…

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Einbruch: Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste muss nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen

8. November 2009 — Nach einem Einbruchsdiebstahl ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber der Versicherung anzuzeigen. Außerdem hat er, unverzüglich eine sogenannten Stehlgutliste bei der Polizei einzureichen, in der die gestohlenen Gegenstände aufgelistet sind…

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