"Kalte Räumung" kann in der Frostperiode teuer werden
27. Januar 2010 —Nachdem der Bundesgerichtshof die "kalte Räumung" des zahlungsunwilligen Gewerbemieters für zulässig erachtete, stellen viele Vermieter die Heizung ab, wenn die Miete nicht kommt. Es sollen durch das Abstellen der Heizung die Kosten und der Mietausfallschaden gespart werden, der bei einem langwierig…

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