Wider das dämliche Denglish …
3. März 2008 — … nicht nur die Gerichtssprache ist deutsch, (§ 184 Satz 1 GVG [Gerichtsverfassungsgesetz]). Ich finde es einfach nur lächerlich, wenn zum Beispiel Hausmeister als “Facility Manager” bezeichnet werden. Schließlich nennen die Amerikaner ihre Facility Manager ja auch nicht “Hausmeister”. Selb…
