Frühstück muss sein
8. Mai 2009 —Unterbricht der Arbeitnehmer seinen Weg zu oder von der Arbeitstätte mehr als nur geringfügig, besteht während der Unterbrechung kein Versicherungsschutz. Dies hat das Sozialgericht Wiesbaden entschieden. Im Fall hatte ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen kurzen Stopp eingelegt um sich in e…
