Pfandbon-Missbrauch kann doch zur Kündigung führen
25. Januar 2011 — Eine kleine Kehrtwende in Bezug auf den Diebstahl geringwertiger Sachen hat jetzt das ArbG Berlin vollzogen. Entgegen der „Emmely-Rechtsprechung“ des BAG hat es nämlich entschieden, dass auch der Diebstahl geringwertiger Sachen eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (ArbG Berlin, Urteil …

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