LG Frankfurt a. Main: In der Regel – falsch
11. Oktober 2011 — Was war passiert?Ein Onlinehändler verwendete folgende Klauseln in seinen AGB: 1. Verfügbarkeitsvorbehalt Sollte der Verkäufer nach Vertragsschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann der Verkäufer eine…
