25. Februar 2005 —Das Leasingunternehmen bzw. sein Lieferant hat sicherzustellen, daß der Leasingnehmer das Leasingobjekt in gebrauchsfähigem, einwandfreiem und in der Regel fabrikneuem Zustand übernehmen kann. Nachweis hierfür ist die Übernahmebestätigung, mit dem der Leasingnehmer die ordnungsgemäße, gebrauchsfähig…
LeaseFacts
Willkommen bei LeaseFacts, dem Blog zu Fragen des Leasing- und Factoringrechts
- URL:
- Feed (RDF):
- Thema Lexikon
25. Februar 2005 —Wichtig für das Leasingunternehmen ist die Bonität des Leasingnehmers, seine nachhaltige Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit, die durch Geschäftszahlen (Bilanzen, Geschäftsberichte), Planzahlen, Selbstauskünfte sowie Auskünfte Dritte (Auskunfteien, Banken, Lieferanten etc.) zu unterlegen ist. Fer…
»
19. Januar 2005 —Der Kilometervertrag ist eine für Fahrzeuge entwickelte Vertragsform. Der Vertragsparteien (Leasing-Geber und Leasing-Nehmer) legen neben der Höhe der laufenden Leasingraten eine Kilometerlaufleistung für die vereinbarte Vertragsdauer fest. Ausgehend von der vereinbarten Laufzeit kalkuliert der Leas…
»
13. Januar 2005 —Leasinggesellschaften werden üblicherweise als Leasing-Geber bezeichnet, im Gegensatz zu ihren Kunden, den Leasing-Nehmern. Viele Leasinggesellschaften sind Tochterunternehmen von Kreditinstituten und werden auch als "bankenabhängig" bezeichnet. Aber auch die bankenunabhängigen Leasinggesellschaften…
»
Die Top-Themen
- Handakte WebLAWg (11)
- Erbrecht Saar (7)
- Jurakopf (2)
- Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte (2)
- MarkenBlog (2)
- Jus@Publicum (2)
- Rechtsteufel (2)
- Archivalia (2)
- Die Rezensenten (2)
