BGH: Berichterstattung beeinträchtigte nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht ehemaliger „Tagesschau“-Sprecherin
21. Juni 2011 — Der u. a. für den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute im Verfahren einer entschieden [BGH Urteil vom 21. Juni 2011 - VI ZR 262/09], Buchautorin, Journalistin und ehemaligen Sprecherin der „Tagesschau“, welche die Herausgeber…
