OLG Frankfurt a.M.: Keine Namensnennung eines anoymen Verfassers – Redaktionsgeheimnis
6. August 2009 — OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.07.2009, Az. 16 U 257/08 – Red. Leitsätze: Eine allgemeine, nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Rechtspflicht zur Auskunftserteilung gibt es nach ständiger Rechtsprechung nicht. Die in Art. 5 Abs. 1 GG gesicherte Eigenständigkeit der Presse re…

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