Archiv von Artikeln des Blogs InsoBlog.de im Januar 2007.
Sehr geehrter Herr
$VornameVerwalter
OLG Saarbrücken: § 826 BGB, keine GmbH-GF-Haftung für Insolvenzgeld
Da wär noch etwas drin gewesen…
Guten Tag Herr $Insolvenzverwalter, was ist da zu tun?
GmbH-Geschäftsführer: Haftung nach § 826 BGB für Insolvenzgeldansprüche?
Bei Lohnpfändung muss der Schuldner regelmäßig auch die letzten drei Lohnabrechnungen vor Zustellung der Pfändung herausgeben
§ 850 K Zpo, § 850 K Zpo Kommentar
Feststellungsklage Insolvenztabelle
Keine Treuhand bei Zahlung von Direktversicherungsprämien zu Gunsten des Arbeitnehmers / Anfechtung einer vom IV genehmigten Lastschrift
Auch mal bestreiten
Teurer durch Zeitablauf
Mizi, Mizi Rechtsanwalt
Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Die Regeln der Anderen
Müssen gelesen werden
Aktiengesellschaft: Verdeckte Sachgründung, Abgrenzung zu zulässigen Gestaltungsmöglich- keiten
Doppelbesicherung
30 Kilo unsortiertes Papier aus 2 Jahren
Bürotag
BGH: Zustellung des Urteils an Unterbevollmächtigten ist unwirksam
Suche nach solventem Drittschuldner
§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO
Versicherungsausreden
Aufrechnungslage Insolvenz
Akteneinsicht Insolvenzverfahren, Akteneinsicht Insolvenzverwalter
§ 131 InsO-Anfechtung geht auch sieben Jahre zurück
Zwangsvollstreckung aus Grundschuld gegen GbR
Der “neue BGH”: Dogmatisch mit Lücken, wirtschaftlich sinnvoll.
Griff in die Portokasse
Wie aus einer Verbindlichkeit über 957,84 EUR eine Forderung über 6.007,51 EUR wird
Bare Masse aus Verlustvortrag
Umsatzsteuer beim Immobilienverkauf
Menschinnen
Browsen und Ausdrucken erlaubt, speichern nicht
Vergütung Nachtragsverteilung, Vergütung Für Nachtragsverteilung
Aus dem Protokoll
Wertausschöpfende Belastung, Objektive Gläubigerbenachteiligung
Das waren jetzt 13 Minuten Warteschleife
Bitte vorlesen
Ein übersehenes “e”
Der “Schikane” - Ordner
Gmbh Ohne Geschäftsführer
Ratenkredite als Verschuldungsfalle
Der Tausendsassa
240 Zpo Kommentar
Gelber Brief, Gelbe Briefe
Immobilien zur Kapitalanlage, vermittelt vom Insolvenzschuldner
Haftungsfall?
Abgelehnt, einfach so.
Noch überhaupt gar nie
Zurück bis Richard Löwenherz
Gerangel um das Rechtsdienstleistungsgesetz
Kein volles, ungebundenes Eigentum
Dickeres Brett
InsVV-Änderung am 28.12.06 im Bundesgesetzblatt.
BGH: Der gewöhnliche Richter hat keine besondere IT-Sachkunde
Nichts gewonnen und als zu gierig geoutet.
Titel über 363,00 EUR nicht angegeben: LG Hannover versagt Restschuldbefreiung.
Ich bin ein Engel ;-)
Unbefangener Insolvenzverwalter
Insolvenzbekanntmachungen Chemnitz
Herausgabeanspruch von Urkunden kann im PfÜB aufgenommen werden
< Dezember 2006 Februar 2007 >
OLG Saarbrücken: § 826 BGB, keine GmbH-GF-Haftung für Insolvenzgeld
Da wär noch etwas drin gewesen…
Guten Tag Herr $Insolvenzverwalter, was ist da zu tun?
GmbH-Geschäftsführer: Haftung nach § 826 BGB für Insolvenzgeldansprüche?
Bei Lohnpfändung muss der Schuldner regelmäßig auch die letzten drei Lohnabrechnungen vor Zustellung der Pfändung herausgeben
§ 850 K Zpo, § 850 K Zpo Kommentar
Feststellungsklage Insolvenztabelle
Keine Treuhand bei Zahlung von Direktversicherungsprämien zu Gunsten des Arbeitnehmers / Anfechtung einer vom IV genehmigten Lastschrift
Auch mal bestreiten
Teurer durch Zeitablauf
Mizi, Mizi Rechtsanwalt
Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Die Regeln der Anderen
Müssen gelesen werden
Aktiengesellschaft: Verdeckte Sachgründung, Abgrenzung zu zulässigen Gestaltungsmöglich- keiten
Doppelbesicherung
30 Kilo unsortiertes Papier aus 2 Jahren
Bürotag
BGH: Zustellung des Urteils an Unterbevollmächtigten ist unwirksam
Suche nach solventem Drittschuldner
§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO
Versicherungsausreden
Aufrechnungslage Insolvenz
Akteneinsicht Insolvenzverfahren, Akteneinsicht Insolvenzverwalter
§ 131 InsO-Anfechtung geht auch sieben Jahre zurück
Zwangsvollstreckung aus Grundschuld gegen GbR
Der “neue BGH”: Dogmatisch mit Lücken, wirtschaftlich sinnvoll.
Griff in die Portokasse
Wie aus einer Verbindlichkeit über 957,84 EUR eine Forderung über 6.007,51 EUR wird
Bare Masse aus Verlustvortrag
Umsatzsteuer beim Immobilienverkauf
Menschinnen
Browsen und Ausdrucken erlaubt, speichern nicht
Vergütung Nachtragsverteilung, Vergütung Für Nachtragsverteilung
Aus dem Protokoll
Wertausschöpfende Belastung, Objektive Gläubigerbenachteiligung
Das waren jetzt 13 Minuten Warteschleife
Bitte vorlesen
Ein übersehenes “e”
Der “Schikane” - Ordner
Gmbh Ohne Geschäftsführer
Ratenkredite als Verschuldungsfalle
Der Tausendsassa
240 Zpo Kommentar
Gelber Brief, Gelbe Briefe
Immobilien zur Kapitalanlage, vermittelt vom Insolvenzschuldner
Haftungsfall?
Abgelehnt, einfach so.
Noch überhaupt gar nie
Zurück bis Richard Löwenherz
Gerangel um das Rechtsdienstleistungsgesetz
Kein volles, ungebundenes Eigentum
Dickeres Brett
InsVV-Änderung am 28.12.06 im Bundesgesetzblatt.
BGH: Der gewöhnliche Richter hat keine besondere IT-Sachkunde
Nichts gewonnen und als zu gierig geoutet.
Titel über 363,00 EUR nicht angegeben: LG Hannover versagt Restschuldbefreiung.
Ich bin ein Engel ;-)
Unbefangener Insolvenzverwalter
Insolvenzbekanntmachungen Chemnitz
Herausgabeanspruch von Urkunden kann im PfÜB aufgenommen werden
< Dezember 2006 Februar 2007 >
