Geschäftsgeheimnis und Wettbewerbsverbot
15. Februar 2010 —CK - Washington. Geschäftsgeheimnisschutz folgt aus dem Recht; ein Wettbewerbsverbot aus einem Vertrag. Beide verfolgen letztlich dasselbe Ziel: den Verlust von Wissen an Dritte, insbesondere Konkurrenten, einzudämmen. Ein Softwarehersteller verbat seinem Personal nach dem Verlassen des Unternehme…
