OLG Düsseldorf: Bei Adresskauf muss Käufer etwaige Mängel - wie fehlende Einwilligungen - glaubhaft machen
10. Juni 2011 — OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010, Az. I-17 U 167/09§ 377 HGB; 453, 433 Abs. 2 BGB Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Käufer von Adressdaten etwaige Mängel der erworbenen Daten nach den Regeln des Rechtskaufs glaubhaft machen muss. Die pauschale Behauptung, bei allen Datensät…
