Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Recht des Onlinehandels
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PAYPAL: Wir behalten dann mal zeitweilig etwas von Ihrem Kontoguthaben ein, bis später!

11. April 2010 — Das eBay PayPal als Zahlungsmittel zwingend eingeführt hat, ist nicht neu (Nachricht). Die aktuellen Nutzungsbedingungen von PayPal haben es aber in sich und sollten von Onlinehändlern, die sich dieses Zahlungsmittels aktiv oder passiv bedienen, gelegentlich zur Kenntnis genommen werden. Einen …

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LG Hamburg: Ist der Urheberrechtshinweis “Bei Verwendung bitte kurze Info an mich!” (k)ein Freifahrtsschein zur Nutzung?

16. Oktober 2009 — LG Hamburg, Urteil vom 05.12.2008, Az. 308 O 19/08 §§ 2, 16, 17, 97 UrhR, §§ 305c, 307 BGB Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Vermerk in einer Bilddatenbank “Bei Verwendung bitte kurze Info an mich!“ in Verbindung mit den AGB der Datenbank keine allgemeine Nutzungserlaubnis in der For…

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OLG Frankfurt a.M.: Die Nutzungsbedingungen öffentlich zugänglicher Websites entfalten keine Rechtswirkung / Das virtuelle Hausrecht

25. März 2009 — OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.03.2009, Az. 6 U 221/08 §§ 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 87b UrhG, § 823 Abs. 1 BGB Das OLG Frankfurt a.M. hat im Gegensatz zum LG Hamburg (Urteil vom 28.8.2008, Az. 315 O 326/08) entschieden, dass bei öffentlich zugänglichen Websites ohne eine Zugri…

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