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zu Keine GEZ-Gebühr für das Autoradio als Zweitgerät in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

7. November 2011 — Ich zitiere aus den Urteilsgründen des OVG Sachsen-Anhalt vom 19.10.2011 (AZ 3 L 236/11) in Fortsetzung meines Beitrages vom 28. Oktober 2011: ” Die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte setzt nach § 5 Abs. 1 S.1 Nr.1 RGebStV nicht voraus, dass der Zweitgerätenutzer mit dem für das Erstgerät angemeldeten Rundfunkteilnehmer personenidentisch is…

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28. Oktober 2011 — Das OVG Sachsen-Anhalt ist der Auffassung des Verwaltungsgerichts Halle ( Urteil vom 23. Februar 2011, Aktenzeichen 6 A 176/10 HAL) im Urteil vom 19.10.2011 (AZ: 3 L 236/11) …

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2. Januar 2012 — Wie das VG Göttingen und das OVG Magdeburg teilt auch das OVG Lüneburg – 4 LC 61/10 – die Auffassung, daß für das Radio im Kfz des Partners dann keine GEZ-Gebühren zu zahlen…

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  • Thema Autoradio
Keine GEZ-Gebühren für Autoradio bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft – zum 3.

2. Januar 2012 — Wie das VG Göttingen und das OVG Magdeburg teilt auch das OVG Lüneburg – 4 LC 61/10 – die Auffassung, daß für das Radio im Kfz des Partners dann keine GEZ-Gebühren zu zahlen seien, wenn der andere Partner bereits ein Erstgerät angemeldet habe und dafür die Gebühren zahle. Ausdrücklich wie…

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zu Keine GEZ-Gebühr für das Autoradio als Zweitgerät in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

7. November 2011 — Ich zitiere aus den Urteilsgründen des OVG Sachsen-Anhalt vom 19.10.2011 (AZ 3 L 236/11) in Fortsetzung meines Beitrages vom 28. Oktober 2011: ” Die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte setzt nach § 5 Abs. 1 S.1 Nr.1 RGebStV nicht voraus, dass der Zweitgerätenutzer mit dem für das Erstgerät an…

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Keine GEZ-Gebühr für das Autoradio als Zweitgerät in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

28. Oktober 2011 — Das OVG Sachsen-Anhalt ist der Auffassung des Verwaltungsgerichts Halle ( Urteil vom 23. Februar 2011, Aktenzeichen 6 A 176/10 HAL) im Urteil vom 19.10.2011 (AZ: 3 L 236/11) gefolgt, dass das Autoradio in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Zweitgerät der nicht GEZ zahlenden Lebensgefä…

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