Breuning & Winkler Rechtsanwälte

Aus dem Leben einer Bergedorfer Anwaltskanzlei
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Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche beschlossen

25. Dezember 2011 — Für die Beschäftigten von Zeitarbeitsunternehmen tritt zum 01.01.2012 erstmals ein branchenweiter Mindestlohn in Kraft. Dieser beträgt 7,01 Euro pro Stunde im Osten bzw. 7,78 Euro pro Stunde im Westen. Rechtsgrundlage ist die am 20.12.2011 verabschiedete Verordnung über eine Lohnuntergrenze i…

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Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche beschlossen

25. Dezember 2011 — Für die Beschäftigten von Zeitarbeitsunternehmen tritt zum 01.01.2012 erstmals ein branchenweiter Mindestlohn in Kraft. Dieser beträgt 7,01 Euro pro Stunde im Osten bzw. 7,78 Euro pro Stunde im Westen. Rechtsgrundlage ist die am 20.12.2011 verabschiedete Verordnung über eine Lohnuntergrenze i…

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