Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften gem. § 8c KStG wird ausgesetzt
3. Juli 2009 — Am 19.06.2009 hat der Bundestag die Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften gem. § 8c KStG für 2 Jahre ausgesetzt. Für die Wirksamkeit der Regelung steht noch die Zustimmung des Bundesrat aus, die am 10.07.2009 erwartet wird. Hintergrund ist die anhaltende Wirtschaftskrise in Deutschland…
