DENIC: Verbot Domain zu löschen im Eilverfahren
26. September 2011 — Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 14.07.2011 – 30 C 1549/11 - im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes der DENIC per einstweiliger (Beschluss-)Verfügung verboten, eine Domain zu löschen und/oder zu übertragen. “Vorliegend war die Kündigung des der Registrierung zugrunde…

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