2,28 € mehr aus der Staatskasse
6. Februar 2010 — Bei der ohnehin in vielen Fällen nicht gerade üppigen Prozesskostenhilfevergütung ist es besonders ärgerlich, wenn bei der Erstattung der Kosten aus der Staatskasse noch überaus kleinliche, ja sogar unzutreffende Standpunkte eingenommen werden. So hatte das OVG Lüneburg im Beschluss vom 1.2.2…
