EGMR: Whistleblower darf nicht ohne weiteres gekündigt werden. Fristlose Kündigung der berliner Altenpflegerin von Vivantes
war unwirksam +++ Deutschland muss 15. TEUR zahlen +++ (nicht rechtskräftig)
21. Juli 2011 — Wer Missstände im eigenen Unternehmen publik macht, darf nicht deswegen entlassen werden. Der EGMR sieht in der Bestätigung der Fristlosen Kündigung einer Berliner Altenpflegerin eine Verletzung der Meinungsfreiheit und erkannte eine Entschädigung von insgesamt 15.000 Euro zu. Auch wenn die…
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