Am Arbeitsplatz besser nicht prügeln - auch nicht in Notwehr!
1. September 2011 — Wenn Arbeitnehmer sich am Arbeitsplatz prügeln, so riskieren sie die fristlose Kündigung, unabhängig davon, wer mit der Schlägerei angefangen hat. Hierbei ist es auch vollkommen egal, wer in welcher Weise die ganze Sache provoziert hat. So hat es das Landesarbeitsgericht Hamm (Az. 8 Sa 1932/1…
