13 Monate sind zu lang: Gebot zügiger Verfahrenserledigung
3. Februar 2011 — 13 Monate zwischen Erlass des Urteils und Eingang der Akte beim beim Generalbundesanwalt sind unangemessen lang und stellen einen Konventionsverstoßes wegen Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung gemäß Art. 6 I S. 1 MRK dar. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 1…
